Der Werkvertrag bietet zahlreiche Vorteile, die insbesondere für Unternehmen attraktiv sind, die komplexe Projekte effizient und ergebnisorientiert umsetzen möchten. Hier einige zentrale Vorteile:
Im Fokus steht das Endergebnis – der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein konkret definiertes Werk zu erstellen, das exakt Ihren vertraglich festgelegten Anforderungen entspricht.
Werkverträge werden zu einem festen Preis abgeschlossen. Diese Kalkulierbarkeit ermöglicht eine präzise Budgetplanung und minimiert finanzielle Überraschungen.
Der Auftragnehmer trägt das wirtschaftliche Risiko für die Erbringung der Leistung. Sollte das vereinbarte Ergebnis nicht erreicht werden, obliegt es dem Dienstleister, für Nachbesserungen zu sorgen.
Da der gesamte Prozess in der Verantwortung des Auftragnehmers liegt, können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Durch klare vertragliche Vorgaben und Qualitätsstandards wird gewährleistet, dass das Endprodukt Ihren Erwartungen entspricht.
Werkverträge beinhalten oft verbindliche Deadlines. Dadurch wird sichergestellt, dass Projekte termingerecht abgeschlossen werden.
Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und Vorteilen eines Werkvertrags.
Jetzt Kontakt aufnehmen1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Astera Logistik GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Werkvertrag.
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das im Vertrag spezifizierte Werk zu erstellen oder die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.
2.2 Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsgegenstands sind nur durch schriftliche Zusatzvereinbarungen möglich.
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Wahrung der vereinbarten Qualitätsstandards.
3.2 Für die Erfüllung von Terminen und Fristen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, sofern diese durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können.
4.1 Die Vergütung erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen. Ist keine Vergütung vereinbart, gilt der übliche Marktsatz als geschuldet.
4.2 Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von Zahlungsziel, z. B. 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der aktuellen marktüblichen Zinsen zu berechnen.